Bauwesen
Überbauungsordnung "Flachseren"
Überbauungsordnung "Seestrandweg"
Formular Bekanntmachung (Zustimmung Nachbarn)
Elektronisches Baubewilligungsverfahren eBau
Seit 1. März 2022 können bei den Gemeinden im Kanton Bern Baugesuche nur noch digitial eingereicht und bearbeitet werden.
Mit eBau reichen Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch ein. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung.
Über folgenden Link gelangen Sie auf die kantonale Plattform eBau: www.be.ch/ebau.
Bis zur Anpassung der gesetzlichen Vorgaben ca. im Jahr 2025 müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Unterlagen inkl. Beilagen wie Situationsplan und Projektpläne (mit Originalunterschriften) in Papierform bei der Gemeinde sind. Die Bestimmungen des Baubewilligungsdekrets nach Art. 10ff. betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe. Der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Kantons unter www.be.ch/projekt-ebau.
Der ÖREB-Kataster
Befindet sich ein Grundstück in einer Grundwasserschutzzone? Ist ein Grundstück mit Altlasten belastet? Welche Lärmschutzmassnahmen müssen ergriffen werden? Welche Baulinien gelten?
Die Antwort darauf liefert der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster). Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der ÖREB-Kataster führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Seit 2018 ist die Gemeinde Vinelz öffentlich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet.
Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Informationen zum Gebrauch und zur Nutzung des ÖREB-Kataster können dem Flyer oder dem Video entnommen werden.
Zusätzliche Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie in der Publikumsbroschüre sowie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.
Uferschutzpläne gemäss See- und Flussufergesetz
Teilplan 1
Teilplan 1, Legende
Teilplan 1, Abschnitt 1
Teilplan 1, Abschnitt 2
Teilplan 1, Abschnitt 3
Teilplan 1, Abschnitt 4
Teilplan 1, Überbauungsvorschriften
Teilplan 2
Teilplan 2, Legende
Teilplan 2, Abschnitt 1
Teilplan 2, Abschnitt 2
Teilplan 2, Abschnitt 3
Teilpläne 2 – 4, Überbauungsvorschriften
Teilplan 3
Teilplan 3, Legende
Teilplan 3, Abschnitt 1
Teilplan 3, Abschnitt 2
Teilplan 3, Abschnitt 3
Teilplan 3, Abschnitt 4
Teilpläne 2 – 4, Überbauungsvorschriften
Teilplan 4