Informationen zum Betreuungsgutscheinsystem
Wird Ihr Kind in einer Kita oder von einer Tagesfamilie betreut oder Sie möchten Ihr Kind familienergänzend betreuen lassen? Dafür können Betreuungsgutscheine beantragt werden. Im Betreuungsgutscheinsystem vergünstigen die Gemeinden den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie, in dem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausgeben. Der Betreuungsgutschein wird für ein bestimmtes Pensum ausgestellt und die Höhe des Gutscheins hängt vom Einkommen, dem Vermögen und der Familiengrösse ab.
Vinelz gibt seit dem 1. August 2020 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung aus.
Betreuungsgutschein beantragen und weitere Informationen
Die Gemeinde Vinelz hat die Gemeindeverwaltung Gampelen (Verwaltung des Schulverbandes Schulimont) mit der Bearbeitung der Betreuungsgutscheine beauftragt. Dort erhalten Sie auch Auskunft bei Fragen zu den Gutscheinen:
Gemeindeverwaltung Gampelen, Oberdorfstrasse 14, 3236 Gampelen
Tel. 032 313 42 22, info(at)gampelen.ch
Sie können via www.kiBon.ch oder in Papierform (das Formular finden Sie untenstehend) einen Antrag für einen Betreuungsgutschein stellen. Vollständig eingereichte Gesuche werden innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet.
Die wichtigsten Eckpunkte der Betreuungsgutscheine in Vinelz
Die Gemeinde hat im Gutscheinsystem diverse Steuerungsmöglichkeiten: Sie kann die Zahl der Gutscheine beschränken, die Ausgabe für Schulkinder zusätzlich beschränken und das Beschäftigungspensum enger koppeln.
Die Gemeinde Vinelz führt momentan keine Beschränkungen ein. So gelten die untenstehenden Bestimmungen:
- Keine Kontingentierung: Alle Eltern, welche die Kriterien erfüllen, erhalten einen Betreuungsgutschein.
- Keine zusätzliche Beschränkung für Schulkinder: Wir geben Gutscheine für die Betreuung in Kitas bis Ende Kindergarten und bei der Betreuung durch Tagesfamilien auch für ältere Schulkinder aus.
- Keine engere Kopplung an das Beschäftigungspensum: Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20%, bei Paaren 120% betragen. Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten muss das Pensum bei 40% resp. 140% liegen. Die Gemeinde kann Ausnahmen genehmigen.